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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) arbeitet daran, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (aktuellster Stand: 20.11.2025) gilt für sämtliche Webseiten unter www.pfaduia.nrw.de. Die Webseiten werden regelmäßig überarbeitet und entsprechend angepasst.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei

Die folgenden Teilbereiche sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Kartenansicht
  • PDF-Datei PfAD.uia Handbuch

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Version der Erklärung wurde am 20.11.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der am 06.09.2024 und am 21.03.2025 ausgeführten Testdurchführung des externen Dienstleisters IT.NRW in Kooperation mit der Telekom.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Anregungen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner im Impressum.

Darüber hinaus bitten wir Sie, unsere datenschutzrechtlichen Hinweise zu beachten.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.pfaduia.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.